Aufgaben des Betriebsrates

 

 

Wir sind für die Anliegen unserer MitarbeiterInnen da!!! 

 

 

Wir achten, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden:

1. Kontrolle der vom Verein erstellten Dienstverträge.

2. Wir kontrollieren die gesetzliche Einhaltung der  

    Kündigungsrichtlinien.

3. Der Betriebsrat erarbeitet Betriebsvereinbarungen zugunsten der  

    Angestellten.

4. Überwachung der Regelung bei Karenz und Mutterschutz

    (Information).

 

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Angestellten:

1. In Gesprächen mit der Personalabteilung

2. In Gesprächen mit der Geschäftsführung

    -Dienstgebersitzung 4x im Jahr.

3. In Gesprächen über Aktuelles.

4. Gespräche mit der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft.

    (Bei Fragen und Unklarheiten informieren wir uns bei der GPA).

5. Austausch mit anderen Sozialbetrieben und

    Betriebsratkörperschaften.

 

Der Betriebsrat bestimmt mit:

1. Bei Arbeitszeiten.

2. Bei personellen Einzelmaßnahmen.

3. Bei Versetzungen.

 

Der Betriebsrat berät und informiert:

1. Bei Personalthemen.

2. Bei zwischenmenschlichen Problemen.

3. Bei Problemgesprächen (in den Einrichtungen; mit dem

    Dienstgeber;…..)

4. Weitergabe von Informationen (Betriebsrats- News, Mails…).

5. Bei sozialen Angelegenheiten.